Das Verfahren der Vorabentscheidung (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt ein Kernstück des EWR-Rechts dar. Den liechtensteinischen Gerichten, die hier gleichsam als europäische Gerichte tätig werden, kommt u.a. die Aufgabe zu, den Rechtssuchenden die durch das EWR-Recht gewährleisteten Rechte zu verschaffen. Die Auslegung des EWR-Rechts (Gutachtenserstattung) durch den EFTA-Gerichtshof stellt keine bloss theoretische Möglichkeit dar, sondern kann ganz konkret zum Prozesserfolg führen.
Das Seminar findet in Kooperation mit der liechtensteinischen Rechtsanwaltskammer statt.
Referenten
Dr. Bernd Hammermann | Richter am EFTA-Gerichtshof
Dr. Wilhelm Ungerank, LL.M. | Senatsvorsitzender am Fürstlichen Obergericht
Inhalt
Welche Parteiprozesshandlungen sind erforderlich, damit der EFTA-Gerichtshof um Gutachtenserstattung ersucht wird?
Besteht ein prozessual durchsetzbarer Anspruch auf eine Vorlage?
Wie kann auf die Fragestellung Einfluss genommen werden?
Kann der Vorlagebeschluss bekämpft werden?
Ablauf des Verfahrens vor dem EFTA-Gerichtshof: Stellungnahmen, öffentliche Verhandlung, Verkündung und Zustellung der Entscheidung
Fortsetzung des nationalen Verfahrens: Anhörung, allfällige neuerliche Vorlage, Bindungswirkung
Zielgruppe
Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen
Rechtsanwaltsanwärter/Rechtsanwaltsanwärterinnen