Während der nationalsozialistischen Herrschaft sollten etliche Gesetze und Verordnungen sicherstellen, dass Kritik am Regime und ziviler Ungehorsam bereits im Keim erstickt werden. Eines dieser Gesetze war das Heimtückegesetz vom 20. Dezember 1934. Im Vorarlberger Landesarchiv ist ein Großteil der Akten zu den Verfahren nach dem Heimtückegesetz archiviert. Diese wurden ausgewertet und somit kann anhand konkreter Fälle in Vorarlberg erläutert werden, wie das Heimtückegesetz angewendet wurde und welche Auswirkungen dieses Gesetz auf den Alltag der Bevölkerung hatte.
Verfahren nach dem Heimtückegesetz führten üblicherweise im Vergleich zu anderen Gesetzen des NS-Regimes zu eher „milden“ Sanktionen. Nichtsdestotrotz gilt es zu bedenken, dass für die Betroffenen diese Folgen einschneidende und nachhaltige Auswirkungen im Leben mit sich bringen konnten.
Mag. Daniel Heinzle ist Jurist bei der Landespolizeidirektion Vorarlberg. Seine im Zuge des Studiums der Rechtswissenschaften verfasste Diplomarbeit behandelte das angeführte Thema.