Referent: Dr. Richard Forster
Dr. Richard Forster, öffentlicher Notar in Feldkirch informiert in seinem Vortrag über die Patientenverfügung und die gesetzlich neu geregelte Vorsorgevollmacht und Erwachsenenvertretung.
„Jedermann hat Anspruch auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seines Briefverkehrs“ (Art 8 Abs. 1 EMRK). Recht auf Privatleben umfasst auch Recht auf Selbstbestimmung hinsichtlich medizinischer Behandlung, die immer Eingriffe in die körperliche und psychische Integrität darstellen.“ Dr. Forster erläutert die gesetzlichen Bestimmungen und die Handhabung der Patientenverfügung und die neuen, gesetzlichen Bestimmungen zur Vorsorgevollmacht/Erwachsenenvertretung, ausführlich.